Herzlich Willkommen auf dem Platz des Vereins „Hundeschule Kluge Hunde e.V.“

 

Wie in jeder Gemeinschaft muss es auch hier bestimmte Regeln geben, an die sich jeder halten muss:


1. Mit Betreten des Hundeplatzes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung. Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich der Vorstand angemessenen Maßnahmen vor.


2. Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen. Die Möglichkeit die Hunde frei laufen zu lassen ist eine Besonderheit des Vereines. Der Freilauf auf dem Übungsgelände ist ohne Anweisung des Trainers verboten. Jeder Hundehalter ist  verpflichtet seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten und haftet für eventuelle Sach-, und Personenschäden.


3. Für alle Hunde, die auf dem Gelände geführt werden, ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung erforderlich. Der Impfpass ist nach Verlangen vorzulegen. Der Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben.


4. Läufige Hündinnen dürfen das Übungsgelände nicht betreten.


5. Um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist den Anordnungen des Vorstands und der Trainer Folge zu leisten.


6. Die Einrichtungen und Geräte des Vereines stehen allen Teilnehmer während des Übungsbetriebes zur Verfügung. Ohne Aufsicht ist das Arbeiten mit den Trainingsgeräten untersagt. Vereinsmitglieder dürfen den Übungsplatz auch außerhalb des Übungsbetriebes nutzen. Nichtmitglieder nur in Begleitung von Mitgliedern.


7. Die Geräte sind nur für Hunde bestimmt, sie dürfen nicht zweckendfremdet werden. (z.B. als Turngeräte für Kinder)


8. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Übungsplatz aufhalten. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen, den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten.


9. Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Übungsplatzes ausreichend Gelegenheit hatten sich zu lösen. Sollte der Hund jedoch sein großes Geschäft innerhalb des Geländes verrichten, so ist jeder Hundehalter verpflichtet, dieses zu beseitigen.


10. Der Platz ist sauber zu halten, der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.


11. Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/Gäste wird keine Haftung übernommen. Hier besteht ein uneingeschränkter Haftungsausschluss des Vereins. Die Ablage persönlicher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.


12. Das Betreten und damit einhergehend die Nutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.


13. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher, etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Räum-und Streudienst.


14. Im Bereich des Haupteingangs besteht absolute Leinenpflicht.


15. Das Tragen von Stachel-oder Korallenhalsbändern, sowie das mitbringen und tragen von Elektroreizgeräten oder andere Tierschutz-rechtlich bedenkliche Hilfsmittel sind auf dem Übungsplatz strengstens verboten. TierSchG § 3, abs. 5. und 11.


16. Wir erziehen unsere Hunde liebevoll und mit viel Geduld, es wird untersagt den Hund mit der Leine oder einem Körperteil (Hand, Fuß) zu schlagen, als Folge ist der Verweis vom Platz!!!!


17. Es ist vom Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Gerätschaften, Trainingsteilnehme etc. nicht markieren.


18. Die Bezahlung des Trainings und das Abstempeln der Trainingskarten für die Gastsportler erfolgen vor den Trainingsstunden bei der Kassenwartin oder deren Vertreter/Trainer.


19. Die Entnahme von Getränken aus den jeweiligen Behältern ist kostenpflichtig und bei der Kassenwartin oder deren Vertreter / Trainer zu entrichten.


20. Das Rauchen ist nur im Aufenthaltsbereich gestattet. Kippen sind nicht auf den Boden zu werfen sondern die vorhandenen Aschenbecher benutzen.

 

Wir wünschen allen Mitgliedern und Gästen eine schöne Zeit auf dem Hundeplatz.

Euer Vorstand